Deutsche Justiz im besetzten Polen 1939-1945 - Instytut Pileckiego

24.05.2023 () 18:00

Deutsche Justiz im besetzten Polen 1939-1945

Vortrag von Dr. Konrad Graczyk mit anschließender Podiumsdiskussion, an welcher zusätzlich Prof. Bogdan Musiał und Mateusz Fałkowski als Moderator teilnehmen werden.

"Deutsche Justiz im besetzten Polen 1939-1945"

24.05, 18.00 | Pariser Platz 4A, 10117 Berlin | Anmeldung: https://forms.gle/Bs1Vqxm3C2hgHY2m8

Vortrag von Dr. Konrad Graczyk mit anschließender Podiumsdiskussion, an welcher zusätzlich Prof. Bogdan Musiał und Mateusz Fałkowski als Moderator teilnehmen werden. 

Die Veranstaltung wird von der Stiftung für Deutsch-Polnische Zusammenarbeit finanziell unterstützt. 

Im Jahr 1939 wurden strafrechtliche Sondergerichte in den durch die Wehrmacht besetzten polnischen Gebieten gebildet. Ihre Errichtung im eroberten Gebiet wurde vorher geplant. Ein Sondergericht bildete ursprünglich eine Einrichtung beim Chef der Zivilverwaltung. Die Rechtsgrundlage der Gründung der Sondergerichte im besetzten Polen waren Verordnungen des Oberbefehlshabers des Heeres sowie des Oberbefehlshabers der Armeen.

Bei der Besetzung und der Verfahrensweise der neu gebildeten Sondergerichte wurden die NS-Sondergerichte von 1933 als Vorbild herangezogen, jedoch mit entsprechenden Änderungen, die auf Nichtbestehen der ordentlichen Justiz, Bestehen der Okkupationsmilitärverwaltung und Durchführung der Teilung des polnischen Staatsgebiets in die eingegliederten Ostgebiete und das Generalgouvernement zurückzuführen sind. Später wurden noch andere deutsche Gerichte eingeführt. Die deutsche Gerichte wandten nur deutsches Strafrecht an, was mit der Nichtbeachtung der Landesgesetze (des polnischen Rechts) verbunden war und eine Verletzung des Völkerrechts darstellte.


Dr. Konrad Graczyk, geboren 1991; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät für Jura und Verwaltung der Schlesischen Universität in Kattowitz sowie Mitarbeiter des Büros für Historische Forschung des Instituts des Nationalen Gedenkens in Warschau.
Prof. Bogdan Musiał, wurde 1960 in Wielopole/Südpolen geboren. 1985 politisches Asyl in der Bundesrepublik, 1992 Einbürgerung. 1990-1998 studierte er Geschichte, Politische Wissenschaften und Soziologie in Hannover und Manchester. 1998 Promotion zum Thema

Einige Themen und Fragestellungen, die während der Veranstaltung erörtert werden:

Wie sah das Justizsystem im Dritten Reich aus?

Wie wurde die deutsche Justiz in den sog. eingegliederten Ostgebieten und im Generalgouvernement organisiert?

Was war mit den sog. Septemberverbrechen gemeint?

Wie war die Rechtsprechung der Sondergerichte in diesem Bereich?

Die deutsche Okkupationsjustiz im Verhältnis zum Haager Abkommen von 1907?

Können die Urteile der deutschen Gerichte im besetzten Polen als Justizmorde angesehen werden?

Wie sieht der heutige Rechtsstatus der NS-Urteile aus?