Stipendienprogramme - Instytut Pileckiego

für wissenschaftliche, pädagogische und kulturelle Projekte zur Forschung über das 20. Jahrhundert (Edition 2023)

Berlin, den 15. März 2023

Das Witold-Pilecki-Institut für Solidarität und Tapferkeit gibt bekannt, dass 2022 zyklisch Stipendien im Rahmen des „Stipendienprogramms für wissenschaftliche, pädagogische und kulturelle Projekte zur Forschung über das 20. Jahrhundert“ vergeben werden. Die Stipendienvergabe erfolgt gemäß Artikel 15 des Gesetzes vom 9. November 2017 über das Witold-Pilecki-Institut für Solidarität und Tapferkeit und § 4 Abs. 1 der Verordnung des polnischen Ministers für Kultur und Nationalerbe vom 13. Dezember 2018 über Stipendien zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung sowie der pädagogischen und kulturellen Aktivitäten im Rahmen der Tätigkeit des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit.

 

Stipendienprogramm für wissenschaftliche, pädagogische und kulturelle Projekte zur Forschung über das 20. Jahrhundert (Edition 2023)

Gegenstand der Auswahlverfahren im Rahmen des „Stipendienprogramms für wissenschaftliche, pädagogische und kulturelle Projekte zur Forschung über das 20. Jahrhundert“ sind:

  1. Geldstipendien für wissenschaftliche Forschung,
  2. Geldstipendien für pädagogische Aktivitäten,
  3. Geldstipendien für kulturelle Aktivitäten,

Die Stipendien werden für einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten auf der Grundlage der im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eingereichten Stipendienprojekte bis zum 15. April 2023 vergeben. Gleichzeitig behält sich das Institut das Recht vor, in Ausnahmefällen eine zusätzliche außerordentliche Ausschreibung durchzuführen.

Das Angebot richtet sich an Kunstschaffende und/oder Forschende sowie sozial engagierte Personen aus dem Bereich der Geisteswissenschaften. Besonderer Schwerpunkt wird gelegt auf: Geschichte, Soziologie, Kultur, soziale Aktivitäten, die Polen, Mittel- und Osteuropa, Deutschland betreffen.

 

  1. Die Stipendien werden in thematischen Blöcken vergeben: 

1. Die Geschichte der Kriegsverbrecherregelung und der Prozesse wegen Kollaboration nach dem Zweiten Weltkrieg in Polen, Deutschland und anderen europäischen Ländern. 

Gefördert werden insbesondere vergleichende Forschung, regionale Studien und Projekte, die neue Quellen und Archivmaterial nutzen. Die Stipendien richten sich auch an Forscher, die Projekte zu Modellen der Übergangsjustiz in der zweiten Hälfte des 20. und zu Beginn des 21. Jahrhunderts, einschließlich des aktuellen Konflikts in der Ukraine, durchführen.

Thematischer Umfang der Projekte:

  • Übergangsjustiz
  • Politische und soziale Aufarbeitung der Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs
  • Vergleichende Forschung;
  • Regionale Studien
  • Kalter Krieg und die Durchführung von Kriegsverbrecherprozessen nach 1945;
  • Verbrechen im Zweiten Weltkrieg und deutsch-polnische Beziehungen
  • Wirksamkeit und Unwirksamkeit der Justiz
  • Aufklärung der kommunistischen und nazistischen verbrechen
  • Die Rolle und die Perspektive von Zeugen in Prozessen gegen Kriegsverbrecher
  • Persönliche Berichte von Zeugen bewaffneter Konflikte; Traumastudien 

2. Die kulturelle, soziale und politische Geschichte Polens im 20. Jahrhundert.

Gefördert werden insbesondere Forschungen, die ausgewählte Aspekte der polnischen Kultur- und Gesellschaftsgeschichte im 20. Jahrhundert vor einem vergleichenden Hintergrund und unter Nutzung der Forschungsinstrumente anderer geistes- und sozialwissenschaftlicher Disziplinen darstellen.

IV.       Das Stipendium kann u.a. zu folgenden Ergebnissen führen

1. einen wissenschaftlichen Artikel,

2. ein Forschungsbericht, der auf einem offenen Seminar vorgestellt wird,

3. künstlerische Arbeiten (in End- oder Arbeitsversion), die dem Publikum präsentiert werden können,

4. Ausstellungskonzepte,

5. Publikationsskizzen samt Zusammenfassungen der einzelnen Teile oder Kapitel,

6. Dokumentationen von sozialen Interventionen einschließlich Beschreibung ihrer Voraussetzungen und Zusammenfassung. 

V.     Grundlegende Informationen über im Rahmen der Auswahlverfahren vergebene Stipendien 

  1. Das Stipendium beträgt von 500,00 EUR bis 1.000,00 EUR pro Monat.
  2. Das Stipendium wird für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten gewährt.
  3. Das Stipendium wird in monatlichen Raten ausgezahlt.
  4. Jeder der Stipendiaten ist verpflichtet, einen schriftlichen Forschungsbericht vorzulegen und die Ergebnisse des Projekts in der auf der Grundlage von pt festgelegten Form zu präsentieren.
  5. Die Stipendienlaufzeit wird im Stipendium angegeben und für den im Stipendienvertrag angegebenen Zeitraum festgelegt.
  6. Es besteht die Möglichkeit, einen Geldzuschuss (in Höhe von bis zu 400,00 EUR insgesamt) für die Reise- und/oder Übernachtungskosten für künstlerische bzw. forschungsorientierte Recherchen, die während der Stipendienlaufzeit realisiert werden, zu beantragen.
  7. In Ausnahmefällen verpflichtet sich das Pilecki-Institut, die Kosten für die Anmietung einer Wohnung für den Stipendiaten/die Stipendiatin während der Dauer des Stipendiums zu übernehmen oder den Reisekostenzuschuss zu erhöhen.
  8. Personen, die ein Stipendium erhalten, sind nicht verpflichtet, sich in Polen oder Deutschland während der Stipendienlaufzeit aufzuhalten.
  9. Personen, die ein Stipendium erhalten, sind verpflichtet, an regulären Seminaren teilzunehmen, die vom Pilecki-Institut für andere Geförderte organisiert werden (das Datum der Veranstaltung wird mindestens einen Monat im Voraus bekanntgegeben).
  10. Personen, die ein Stipendium erhalten, sind verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Arbeit innerhalb von maximal drei Monaten nach Ende der Stipendienlaufzeit einem breiteren Publikum während einer das Stipendium abschließenden Veranstaltung vorzustellen (Datum, Form und Ort der Präsentation werden im letzten Stipendienmonat zwischen dem Stipendiaten/der Stipendiatin und dem Pilecki-Institut vereinbart).
  11. Personen, die ein Stipendium erhalten, sind verpflichtet, darüber in Sach- und Informationsmaterial über das Stipendium zu informieren. Bitte wie folgt einfügen: „Das Vorhaben wurde im Rahmen des Stipendienprogramms des Pilecki-Instituts realisiert“. 

VI.      Bewerbung

  1. Die nicht überschreitbaren Bewerbungsfristen für die einzelnen Auswahlverfahren im Rahmen des Programms sind: der 15. April 2023. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung den folgenden Titel an: „Stipendienprogramm für wissenschaftliche, pädagogische und kulturelle Projekte zur Forschung über das 20. Jahrhundert (Edition 2023)“.
  2. Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich an: k.glowinska@pileckiinstitut.de
  3. Alle Bewerbungsunterlagen sind in polnischer, deutscher oder englischer Sprache einzureichen.
  4. Jede sich bewerbende Person kann sich nur um ein Stipendium im Rahmen des jeweiligen Auswahlverfahrens bewerben.
  5. Erforderliche Bewerbungsunterlagen: 
  1. Lebenslauf und/oder Portfolio mit: Vor-, Nachname und Wohnort der sich bewerbenden Person, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Informationen über die bisherigen Werke bzw. Leistungen.

Der Bewerbung sind Unterlagen beizufügen, die die darin enthaltenen Informationen bestätigen, einschließlich der Erfüllung von Anforderungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stipendienvertrages gewährleisten.

Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen die folgende Klausel hinzu:

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten durch das Witold-Pilecki-Institut für Solidarität und Tapferkeit mit Sitz in Warschau im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren für Kulturstipendien „Stipendienprogramm für wissenschaftliche, pädagogische und kulturelle Projekte zur Forschung über das 20. Jahrhundert (Edition 2023)“ verarbeitet werden.

  1. Detailliertes Konzept des Stipendienvorhabens mit dem Titel – eine Beschreibung des Projektes (von 10.000 bis 15.000 Zeichen mit Leerzeichen) sowie der Orte, an denen Sie Ihre Forschung/Recherchen durchführen möchten.
  2. Zahlungszeitraum und die beantragte Höhe des Stipendiums
  3. Zeitplan für das Stipendium einschließlich Informationen über geplante Studienreisen und Recherchen
  4. Scans von mindestens zwei Empfehlungsschreiben, ausgestellt durch Wissenschaft-, Forschungs-, Kulturinstitutionen (aus dem In- bzw. Ausland), oder von Privatpersonen (bitte Originale der Empfehlungsschreiben zur Einsicht aufbewahren)
  5. Scan der Erklärung über den Verantwortlichen für personenbezogene Daten
  6. Scan der Einwilligungserklärung in Verarbeitung von Daten und Abbildungen
  1. Weitere Fragen richten Sie bitte an: k.glowinska@pileckiinstitut.de 

VII.      Entscheidung des Auswahlverfahrens

  1. Die Auswahlverfahren werden jeweils innerhalb von 30 Tagen entschieden, gerechnet ab dem letzten Tag der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen in dem jeweiligen Verfahren.
  2. Das Auswahlverfahren besteht aus jeweils einer Runde. Der Auswahlausschuss entscheidet über die Auswahl der Kandidierenden aufgrund von eingereichten kompletten Bewerbungsunterlagen.
  3. Die Ergebnisse werden im Öffentlichen Mitteilungsblatt des Instituts sowie auf der Website www.pileckiinstitut.de veröffentlicht. Die erfolgreichen Stipendiatinnen und Stipendiaten werden zusätzlich per E-Mail benachrichtigt.
  4. Das Institut ist nicht dazu verpflichtet, die Entscheidung des Auswahlausschusses zu begründen. Ein Beschwerdeverfahren ist nicht vorgesehen.

 

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