Auswahlverfahren für die Stelle des Leiters des PIlecki-Instituts in Berlin! - Instytut Pileckiego
Auswahlverfahren für die Stelle des Leiters des PIlecki-Instituts in Berlin!
Alle wichtigen Infos
Auswahlverfahren für die Stelle des Leiters der Berliner Niederlassung des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit
Der Direktor des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit
in Warszawa
schreibt hiermit ein Auswahlverfahren für die Stelle des
Leiters der Berliner Niederlassung des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit aus
Für die Stelle des Leiters kann sich eine Person bewerben, die die folgenden Kriterien erfüllt:
- Notwendige Anforderungen
- Besitz der polnischen Staatsbürgerschaft,
- Besitz eines Hochschulabschlusses,
- Inanspruchnahme der vollen öffentlichen Rechte,
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung, sowie mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer Führungsposition, einschließlich Erfahrung in der Leitung von Personalteams im Bereich kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen,
- Erfahrung in der Leitung und Betreuung von wissenschaftlichen, kulturellen, pädagogischen und Popularisierungsprojekten im Bereich der Geschichte des 20. Jahrhunderts,
- Kenntnisse der deutsch-polnischen und internationalen Beziehungen und ihrer Geschichte im 20. Jahrhundert,
- Erfahrung und anerkanntes Fachwissen in den Bereichen öffentliche Geschichte, Kulturdiplomatie, Erinnerungspolitik und Erinnerungskultur,
- Erfahrung in der Vertretung einer polnischen Einrichtung im Ausland oder in der Zusammenarbeit mit ausländischen wissenschaftlichen, kulturellen oder administrativen Einrichtungen,
- Beherrschung der polnischen, englischen und deutschen Sprache in Wort und Schrift,
- keine Verurteilung durch ein rechtskräftiges Urteil wegen einer vorsätzlichen Straftat oder einer vorsätzlichen Steuerstraftat,
- keine Bestrafung mit einem Verbot der Ausübung von Funktionen im Zusammenhang mit der Verfügung über öffentliche Mittel gemäß Artikel 31 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2004 über die Haftung für Verstöße gegen die Disziplin der öffentlichen Finanzen (poln. GBl. von 2004, Pos. 104, in der geänderten Fassung).
- Gewünschte Anforderungen
- Besitz des akademischen Grades des Doktors oder des habilitierten Doktors oder des akademischen Titels des Professors,
- Orientierung oder Erfahrung im deutschen Recht, insbesondere im Arbeitsrecht, und im deutschen Vergaberecht,
- Ausbildung im Bereich der Personalverwaltung.
- Bewerber/-innen sind verpflichtet, die folgenden Unterlagen und Erklärungen einreichen:
- Bearbeitung einer deskriptiven Studie zum Konzept und die Strategie für die Arbeitsweise und die Entwicklung der Berliner Niederlassung des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit für einen Zeitraum von drei Jahren gemäß der Satzung des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit, auf der Grundlage des zur Verfügung gestellten Informationsmaterials über den rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Status des Instituts und in Bezug auf das Leitbild des Instituts, das die Anlage Nr. 1 zu dieser Ausschreibung darstellt,
- eine Liste der Publikationen mit Expertencharakter, insbesondere im Bereich der satzungsgemäßen Tätigkeiten des Instituts, einschließlich der Problematik der öffentlichen Geschichte, der Kulturdiplomatie, der Erinnerungspolitik und Erinnerungskultur,
- den persönlichen Fragebogen mit Kontaktinformationen,
- einen persönlich unterzeichneten Lebenslauf mit einer Beschreibung der bisherigen beruflichen Laufbahn
- Motivationsschreiben,
- eine Kopie des Abschlussdiploms eines Hochschulstudiums oder, im Falle eines an einer ausländischen Universität absolvierten Hochschulstudiums, eine Kopie des einem polnischen Abschlussdiplom eines Hochschulstudiums gleichwertigen Diploms,
- Kopien von Unterlagen, die die 3-jährige Erfahrung im Bereich der Personalverwaltung belegen, oder eine entsprechende Erklärung in dieser Hinsicht,
- Kopien von Unterlagen zum Nachweis der Berufserfahrung oder des Dienstalters, z. B. Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen des Dienstalters usw.,
- Kopien von Unterlagen, die die Kenntnis der polnischen, englischen und deutschen Sprache bestätigen, oder entsprechende Erklärungen über deren Kenntnisse,
- die Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Informationsklausel, die dieser Ausschreibung als Anlage Nr. 2 beigefügt ist,
- Erklärung über den Besitz der polnischen Staatsbürgerschaft,
- Erklärung über die Inanspruchnahme der vollen öffentlichen Rechte,
- Erklärung über die fehlende rechtskräftige Verurteilung für eine vorsätzliche Straftat oder eine vorsätzliche Steuerstraftat,
- Erklärung über die fehlende Bestrafung mit einem Verbot der Ausübung von Funktionen im Zusammenhang mit der Verfügung über öffentliche Mittel gemäß Artikel 31 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2004 über die Haftung für Verstöße gegen die Disziplin der öffentlichen Finanzen (poln. GBl. von 2004, Pos. 104, in der geänderten Fassung),
(eine Beispielvorlage für die oben erwähnten Erklärungen ist dieser Ausschreibung als Anlage Nr. 3 beigefügt).
- Bewerber/-innen können zusätzliche Unterlagen und Erklärungen einreichen:
• Kopien von Unterlagen, die die für die Führungsposition erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten bestätigen,
- Kopien von Unterlagen, die andere als die geforderten Sprachkenntnisse bescheinigen, oder eine Erklärung über diese Kenntnisse,
- eine Kopie des Abschlussdiploms oder der Urkunde über die Verleihung des Abschlusses oder, im Falle eines an einer ausländischen Universität erworbenen Abschlusses, eine Kopie des dem entsprechenden polnischen Abschluss gleichwertigen Diploms,
- Empfehlungsschreiben (nicht mehr als 5).
- Kriterien für die Beurteilung der Eignung und der Fähigkeiten der Bewerber/-innen:
- Analyse der eingereichten Bewerbungen im Hinblick auf die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen,
- Bewertung der eingereichten Bewerbungen im Hinblick auf die Erfüllung der in der Ausschreibung genannten notwendigen und gewünschten Anforderungen,
- Bewertung der schriftlichen Studie über das Konzept und die Strategie für die Arbeitsweise und die Entwicklung der Berliner Niederlassung des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit in Bezug auf das Leitbild des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit,
- ein Gespräch mit den vom Ausschuss ausgewählten Bewerbern und Bewerberinnen, in dem die für die Stelle erforderlichen Kenntnisse, die persönliche Eignung und die Fähigkeiten für Führungsposten geprüft werden.
- Bewerbungen von Bewerber/-innen, die alle unter Punkt III. weiter oben genannten Unterlagen und Erklärungen enthalten, können bis zum 29.10.2025 auf eine der folgenden Arten eingereicht werden:
- in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Auswahlverfahren für die Stelle des Leiters der Berliner Niederlassung des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit“ am Sitz des Pilecki-Instituts in Warszawa, ul. Sienna 82 – bis 17:00 Uhr, Erdgeschoss (der Empfang des Pilecki-Instituts ist von 9:00 bis 17:00 Uhr geöffnet), Datum und Uhrzeit des Eingangs werden von der den Umschlag im Namen des Instituts entgegennehmenden Person auf dem Umschlag vermerkt;
- per Post eingesendet an: Instytut Pileckiego, ul. Sienna 82 00-815 Warszawa (entscheidend ist das Eingangsdatum des Schriftverkehrs beim Pilecki-Institut in Warszawa)
- per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hr@instytutpileckiego.pl, E-Mail-Betreff: Auswahlverfahren für die Stelle des Leiters der Berliner Niederlassung des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit in Berlin (Bewerbungen im Rahmen des Auswahlverfahrens können bis 17:00 Uhr eingesendet werden); die Einreichung von eingescannten Unterlagen ist zulässig, mit Ausnahme der Erklärungen, die in Schriftform (mit eigenhändiger Unterschrift oder qualifizierter Signatur) vorliegen müssen.
- Zusätzliche Informationen
- Das Auswahlverfahren wird in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Vorschriften des polnischen Rechts organisiert, insbesondere:
- Gesetz vom 9. November 2017 über das Witold-Pilecki-Institut für Solidarität und Tapferkeit,
- Zivilgesetzbuch,
- Arbeitsgesetzbuch,
vorbehaltlich der in dieser Ausschreibung und in den Beschlüssen des Direktors des Instituts festgelegten Regeln:
- Beschluss Nr. 72/2025, der der Ausschreibung als Anlage Nr. 4 beigefügt ist,
- Beschluss 77/2025, der der Ausschreibung als Anlage Nr. 5 beigefügt ist.
- Für die Stelle des Leiters der Berliner Niederlassung des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit wurde die direkte Arbeit vor Ort am Sitz der Berliner Niederlassung des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit vorgesehen.
- Bewerbungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden vom Auswahlausschuss nicht berücksichtigt und an die Absender zurückgeschickt.
- Die Bewerber/-innen werden per E-Mail oder telefonisch über ihre Zulassung zum Auswahlverfahren sowie über den Ort und das Datum eines etwaigen Vorstellungsgesprächs informiert.
- Der Auswahlausschuss behält sich das Recht vor, mit den im Rahmen des Auswahlverfahrens ausgewählten Bewerbern und Bewerberinnen Vorstellungsgespräche zu führen.
- Das fehlende Erscheinen des Bewerbers bzw. der Bewerberin zum Vorstellungsgespräch wird als Verzicht auf die Bewerbung für die Stelle angesehen, unabhängig vom Grund der Abwesenheit.
- Dokumente und Erklärungen sollten in polnischer Sprache eingereicht werden, und fremdsprachige Dokumente sollten von einem vereidigten Übersetzer ins Polnische übersetzt werden. In einer Fremdsprache eingereichte Unterlagen, die nicht von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurden, werden vom Auswahlausschuss nicht berücksichtigt.
- Informationen über die rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Bedingungen der Arbeitsweise des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit finden Sie unter: https://instytutpileckiego.pl/pl/bip.
- Informationen zum Auswahlverfahren erteilt die Sekretärin des Auswahlausschusses, Frau Ewa Serafin-Prusator, Tel. (+48) 880751505, E-Mail: e.serafin@instytutpileckiego.pl.
- Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Witold-Pilecki-Institut für Solidarität und Tapferkeit die Möglichkeit der Meldung von Gesetzesverstößen bietet, „Verfahren zur Meldung von Gesetzesverstößen und Einleitung von Folgemaßnahmen“ gemäß dem Gesetz vom 14. Juni 2024 über den Schutz von Hinweisgebern. Der vollständige Text des Verfahrens ist auf der BIP-Website des Witold-Pilecki-Instituts für Solidarität und Tapferkeit verfügbar: https://instytutpileckiego.pl/pl/procedura-dokonywania-zgloszen
- Der Auswahlausschuss behält sich die Möglichkeit vor, einzelne oder alle Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern/den Bewerberinnen mithilfe von direkten Fernkommunikationsmitteln zu führen.
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